Veranstaltung: Anzeige

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Chiara Meyer
Rathaus
Große Straße 1
27356 Rotenburg (Wümme)
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E-Mail: E-Mail:
Herr Merten Franz
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Teaser

Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

Allgemeine Informationen

Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

Veranstaltungen werden durchgeführt, um mit vielen Menschen zu feiern oder Musik zu hören. Alle wollen ihren Spaß haben. Das wird auch in der Regel der Fall sein. Man hat an alles gedacht, Getränke und Essen bestellt, DJ geordert. Egal ob drinnen oder draußen, alles ist geregelt. Oder?

Wenn sich viele Menschen an einem Ort befinden, sind vom Veranstalter einige Dinge zum Schutz der Gäste und der Allgemeinheit zu beachten. Wenn es brennt, müssen Fluchtwege vorhanden sein. Für Gäste oder Besucher muss ausreichend Parkraum zur Verfügung gestellt werden. Wie laut darf die Musik in der Nacht sein? Ein Besucher hat sich verletzt. Ist ein Sanitäter vor Ort? Ist für einen möglichen Krankentransport eine Rettungsgasse vorhanden? Und vieles mehr.

Immer, wenn die Öffentlichkeit Gefahren ausgesetzt wird, sind die Ordnungsbehörden Gemeinde und Polizei zum Handeln gezwungen. Dadurch soll Schaden von der Allgemeinheit, aber auch von Einzelpersonen abgewendet werden. Die Stadt Rotenburg (Wümme) ist zusammen mit der Polizei für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Rotenburger Stadtgebiet zuständig.

Sollten Sie eine Veranstaltung planen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig (circa sechs Wochen vorher) mit dem Ordnungsamt der Stadt Rotenburg (Wümme) in Verbindung. Wir unterstützen Sie bei der Planung in ordnungsrechtlicher Hinsicht. Nicht jede kleine private oder öffentliche Feier ist von möglichen Auflagen betroffen. Sollte die Größe der Veranstaltung oder Feier jedoch z.B. 200 Gäste/Besucher erreichen oder planen Sie den Einsatz von pyrotechnischen Mitteln, dann sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Je früher Sie zu uns kommen und Ihre Veranstaltung anzeigen, um so eher können mögliche Probleme gelöst werden.

Für eine sorgenfreie Veranstaltung beraten wir Sie gerne

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
  • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • :4 Wochen
    vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

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