Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer. Gegenstand der Steuer ist der
Aufwand für die Benutzung bzw. den Besuch bestimmter Einrichtungen und
Veranstaltungen.
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Ansprechpartner/in| Frau Beate Heidelberg | |
| Rathaus Große Straße 1 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 71152 Telefax: 04261 71253 E-Mail: beate.heidelberg@rotenburg-wuemme.de | |
| Frau Melanie Kriegel | |
| Rathaus Große Straße 1 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 71151 Telefax: 04261 71253 E-Mail: melanie.kriegel@rotenburg-wuemme.de | |
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer. Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Benutzung bzw. den Besuch bestimmter Einrichtungen und Veranstaltungen.
Der Vergnügungssteuer unterliegen die folgenden im Gemeindegebiet durchgeführten Veranstaltungen:
Der Steuer unterliegen nicht:
Die Steuer wird z.B. über den Kartenverkauf erhoben oder als Pauschalsteuersatz, wenn die Veranstaltung ohne Eintrittskarte oder sonstigen Ausweis zugänglich ist.
nicht angegeben
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Die Gemeinden/ Städte sind für die Festlegung und Erhebung der Vergnügungssteuer zuständig.
nicht angegeben
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Die Vergnügungssteuer wird für jede Veranstaltung gesondert berechnet.
Der Steuersätze werden in der Satzung der Gemeinde/ Stadt festgelegt und können sich folglich je nach Ort unterscheiden.
nicht angegeben
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