Wählbarkeitsbescheinigung

zuklappenAnsprechpartner/in
Einwohnermeldeamt
Große Straße 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 71-136
Telefax: 04261 71-299
E-Mail:

Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Über die Aalter Allee erreichbar
Anzahl: 40

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für das "passive Wahlrecht" erfüllen (d. h., dass sie wählbar sind und keine Ausschlussgründe vorliegen).

Eine Bescheinigung über die Wählbarkeit stellt die zuständige Stelle aus.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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