Damit Parteien, Wählergruppen sowie Bewerberinnen und Bewerber (sog.
"Wahlvorschlagsträger") zu einer Wahl zugelassen werden können, sind bestimmte
formelle Bedingungen
Ansprechpartner/in| Einwohnermeldeamt | |
| Bahnhofstraße 2 27356 Rotenburg (Wümme) (Eingang Pferdemarkt) Telefon: 04261 71-0 E-Mail: einwohnermeldeamt@rotenburg-wuemme.de | Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
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Damit Parteien, Wählergruppen sowie Bewerberinnen und Bewerber (sog. "Wahlvorschlagsträger") zu einer Wahl zugelassen werden können, sind bestimmte formelle Bedingungen zu erfüllen.
Nach Unterzeichnung des Formblattes und Erfüllung der Voraussetzungen wird das Wahlrecht von der zuständigen Stelle, in der die wahlberechtigte Person wohnt, kostenfrei bescheinigt (Wahlrechtsbescheinigung).
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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