Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nicht dauernd getrennt
lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung
unterhalten. Die Erhebung d
| Stadt Rotenburg (Wümme) | |
| Große Str. 1 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 71-0 Telefax: 04261 71-189 E-Mail: stadt@rotenburg-wuemme.deHomepage: https://www.rotenburg-wuemme.de | |
Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten. Die Erhebung der Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung von Erwerbszweitwohnungen durch Verheiratete stellt eine gegen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) verstoßende Diskriminierung der Ehe dar.
Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
nicht angegeben
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
nicht angegeben
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben