Standesamt

Informationen zur Lebenslage

Hier sind die Dienstleistungen des Standesamtes zu finden

DetailinformationenzuklappenAnzeige eines Sterbefalls
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist, angezeigt werden.
DetailinformationenzuklappenAusstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
Deutsche, heimatlose Ausländer, Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die im Ausland heiraten wollen, benötigen in einigen Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis. Das Ehefähigkeitszeugnis erteilt das Standesamt in dessen Bezirk, in dem der/die Verlobte seinen/ihren Wohnsitz hat oder hatte. Bestand nie ein Wohnsitz in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn der...
DetailinformationenzuklappenVorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
-Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet. -Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
DetailinformationenzuklappenEheschließung Vollzug mit gleichgeschlechtlichem Partner
Lebenspartnerschaften können im Inland seit dem 01.10.2017 nicht mehr begründet werden. Mit der Öffnung der Ehe können gleichgeschlechtliche Paare seit dem o. g. Zeitpunkt im Inland eine Ehe eingehen.
DetailinformationenzuklappenVorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
-Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet. -Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort. Für die Begründung einer Ehe ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich grundlegend erforderlich. Die Vornahme der Eheschließung erfolgt, im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch...
DetailinformationenzuklappenEheurkunde beantragen
Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.
DetailinformationenzuklappenFamilienname Änderung
Sofern eine Änderung des Nachnamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (also nicht z. B. bei Eheschließung oder –scheidung) gewünscht ist, muss diese als öffentlich-rechtliche Namensänderung bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
DetailinformationenzuklappenGeburtenregister
Im Geburtenregister werden folgende Daten beurkundet: - die Vor- und Familiennamen des Kindes, - Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes, - die Vor- und Familiennamen der Eltern - auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat. Vater des Kindes ist bei einer verheirateten Mutter der Ehemann. Ist das Kind nach dem Tod des...
DetailinformationenzuklappenHausgeburt Anzeige
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden. Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet: -jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist, -jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
DetailinformationenzuklappenEheschließung anmelden
Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.
DetailinformationenzuklappenNamensrechtliche Erklärung
Nachnamenserklärungen können u. a. in folgenden Fällen erfolgen: Bei Ehegatten: -nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, z. B. nach Eheschließung im Ausland -Erklärung eines Doppelnamens (Voranstellung und Anfügung eines Namens an den Ehenamen) durch einen Ehepartner -Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe Bei Kindern: -Namenserteilung der Mutter mit Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils -Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann -Neubestimmung des...
DetailinformationenzuklappenAntrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
DetailinformationenzuklappenGeburtsurkunde Ausstellung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
DetailinformationenzuklappenMutterschaftsanerkennung
Eine Erklärung, durch welche die Mutterschaft zu einem Kind anerkannt wird, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden. Eine Anerkennung der Mutterschaft kommt nur in den Fällen zur Anwendung, wenn sich die Abstammung eines Kindes, nicht miteinander verheirateter Eltern, nach dem Recht des Staates in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder alternativ nach dem Heimatrecht der Mutter richtet. Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter...
DetailinformationenzuklappenSterbeurkunde beantragen
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
DetailinformationenzuklappenGeburt Anzeige
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden. Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen. Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.
DetailinformationenzuklappenHausgeburt
Die Hausgeburt ist eine Geburt außerhalb einer Klinik. In der Regel werden Hausgeburten von einer Hebamme begleitet.
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