Einwohnermeldeamt

Informationen zur Lebenslage

Hier sind die Dienstleistungen des Einwohnermeldeamtes zu finden

DetailinformationenzuklappenPersonalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.
DetailinformationenzuklappenElektronischer Identitätsnachweis (eID-Karte)
Bürger*innen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes können auf Antrag eine eID-Karte erhalten.  Die eID-Karte ist kein Ausweisdokument und dient ausschließlich für die Online-Ausweisfunktion. So ist es möglich, Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten elektronisch zu erledigen. Auf der eID-Karte sind folgende Daten sichtbar: -Familienname und Vornamen -Tag und Ort der Geburt Die eID-Karte enthält einen Chip, der folgende Daten...
DetailinformationenzuklappenPersonalausweis
Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn die Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllt werden kann und sie der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegen. Sie haben den Personalausweis auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Es besteht...
DetailinformationenzuklappenPersonalausweis Änderung wegen Adressänderung
Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden , sondern auch die Adressangaben im Personalausweis ändern lassen.
DetailinformationenzuklappenPersonalausweis beantragen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
DetailinformationenzuklappenPersonalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
Sie haben geheiratet und daher Ihren Namen geändert? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn kein Sie gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen. Hat sich der Familienname Ihrer Kinder geändert, sind auch deren Dokumente mit dem alten Namen ungültig.
DetailinformationenzuklappenVerlust des eigenen Personalausweises melden
Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.
DetailinformationenzuklappenPersonalausweis Statusabfrage
Der Bearbeitungsstatus des Personalausweises kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
DetailinformationenzuklappenReiseausweis Ausstellung
Wenn Ihnen kurz vor Reiseantritt auffällt, dass Ihr Ausweis abgelaufen ist, können Sie, unter bestimmten Voraussetzungen, als deutsche Staatsangehörige kurzfristig Ersatzpapiere beantragen.
DetailinformationenzuklappenReisepass Ausstellung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden. Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
DetailinformationenzuklappenReisepass Ausstellung Express
Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen. Wird der Reisepass bereits früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der verkürzten Lieferzeit. Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument.
DetailinformationenzuklappenReisepass Meldung
Jede/r Bürger/in ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Reisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund: -Meldung wegen Diebstahl -Meldung wegen Verlust -Meldung wegen Wiederauffinden
DetailinformationenzuklappenReisepass Statusabfrage
Der Bearbeitungsstatus des Reisepasses kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
DetailinformationenzuklappenVorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
DetailinformationenzuklappenWegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen
Ihnen wurde Ihr Personalausweis gestohlen? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.
DetailinformationenzuklappenWohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu...
DetailinformationenzuklappenWohnsitz Ummeldung
Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes. Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen. Der Umzug innerhalb der...
DetailinformationenzuklappenFührungszeugnis
Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben. Im Führungszeugnis wird unter Aufführung der vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft oder nicht vorbestraft ist. Es dient damit als Nachweis der Unbescholtenheit.
DetailinformationenzuklappenFührungszeugnis Erteilung
Ein Führungszeugnis kann als einfaches oder erweitertes Führungszeugnis erteilt werden.
DetailinformationenzuklappenEinfaches Führungszeugnis beantragen
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses: - für private Zwecke (Beleg-Art N) - zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
DetailinformationenzuklappenMeldepflicht
Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Woche bei der zuständigen Stelle an- bzw. abmelden. Wer im Inland umzieht, braucht sich nicht abzumelden. Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen (z. B. Hausbesetzung), oder ob sie eine etwa erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzt. Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Wohnungen...
DetailinformationenzuklappenWohnsitz Abmeldung
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes .
DetailinformationenzuklappenAdress- und Personendaten ändern lassen
Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt. Bis die...
DetailinformationenzuklappenMeldebescheinigung Erteilung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind. Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
DetailinformationenzuklappenMelderegisterauskunft Erteilung einfach
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der zuständigen Stelle -Familienname, -Vornamen, -Doktorgrad und -derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt. Ob Ihnen die zuständige Stelle eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die...
DetailinformationenzuklappenMelderegisterauskunft Erteilung erweitert
Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die zuständige Stelle eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält: -Vor- und Familiennamen -Doktorgrad -Anschriften -Tag und Ort der Geburt -frühere Vor- und Familiennamen -Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht) -Staatsangehörigkeiten -frühere Anschriften -Tag des Ein- und Auszugs -gesetzliche...
DetailinformationenzuklappenÜbermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für: -Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen -Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen -Adressbuchverlage -Öffentlich-rechtliche...
DetailinformationenzuklappenWohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
DetailinformationenzuklappenWohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
DetailinformationenzuklappenWohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute
Wer auf ein Binnenschiff zieht, das in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist, hat sich bei der zuständigen Stelle anzumelden. Die Reederin oder der Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, muss die Kapitänin oder den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffes bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses anmelden. Die Meldepflicht für Schiffsbesatzungen besteht nicht, solange diese Personen im...
DetailinformationenzuklappenWohnsitz Ummeldung Statuswechsel
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.
DetailinformationenzuklappenWohnungsgeberbestätigung
Ab dem 1. November 2015 treten auf Grundlage des neuen Bundesmeldegesetzes (BMG) Regelungen in Kraft, die Sie bei einem Wohnungswechsel beachten müssen. Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihrer Wohnungsgeberin/Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der zuständigen Stelle bei jeder Anmeldung vorlegen. Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist in der Regel die Eigentümerin oder der Eigentümer der Wohnung. Es kann aber ebenso die von der Eigentümerin/...
DetailinformationenzuklappenAuskunftssperre Einrichtung
Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
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