Ordnungsamt

Informationen zur Lebenslage

Hier sind die Dienstleistungen des Ordnungsamtes zu finden

DetailinformationenzuklappenAbgrenzung Handwerk/Nichthandwerk - Beratung
Fragen zur Zugehörigkeit eines Betriebes zur IHK oder HWK beantworten die IHK und HWK.
DetailinformationenzuklappenAndere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis im Reisegewerbe
Wenn Sie gewerbsmäßig ein sog. anderes Spiels mit Gewinnmöglichkeit (in Geld oder in Waren) im Reisegewerbe veranstalten wollen, benötigen Sie eine entsprechende Erlaubnis.
DetailinformationenzuklappenAufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen
Die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsfahrzeugs muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.  § 12 Abs. 4 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG):  Der Betrieb eines Prostitutionsfahrzeugs bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird nur befristet erteilt.   Die Erlaubnis kann auf Antrag verlängert werden.  § 12 Abs. 4 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG):  Die Erlaubnis für den Betrieb eines  Prostitutionsfahrzeugs wird für ein bestimmtes Fahrzeug...
DetailinformationenzuklappenAuskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung
Wenn Sie im Zusammenhang mit der Betreibung eines Gewerbes einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralre
DetailinformationenzuklappenAusnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren Zulassung auf Wochenmärkten
Die zuständige Stelle kann für die Versteigerung leicht verderblicher Waren auf Wochenmärkten im Sinne des § 67 Gewerbeordnung (GewO) Ausnahmen insbesondere von derErla
DetailinformationenzuklappenErlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte
Die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. (Erlaubnisvorbehalt)  § 12 Abs. 1 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG):  Der Betrieb einer Prostitutionsstätte bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann befristet werden.   Die Erlaubnis ist auf Antrag zu verlängern, wenn die für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen.  § 12 Abs. 2 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG):...
DetailinformationenzuklappenErlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
Sie möchten gelegentlich der Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass Waren zum Sofortverkauf anbieten? Dann benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle und benötigen keine Reisegewerbekarte.
DetailinformationenzuklappenGaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
Sie betreiben als juristische Person ein Gaststättengewerbe und haben eine andere Person zur Vertretung bestimmt? Das müssen  der zuständigen Gaststättenbehörde unverzüglich mitteilen.
DetailinformationenzuklappenGaststättenbetrieb Zulassung vorzeitiger Betriebsbeginn
Sie möchten den Betrieb eines Gaststättengewerbes aufnehmen, können die vorherige Anzeigenfrist von 4 Wochen aber nicht einhalten? Die zuständige Behörde kann einen früheren Beginn zulassen, wenn Ihnen die Einhaltung nicht zumutbar ist.
DetailinformationenzuklappenGewerbe
Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit. Nicht zum Gewerbe zählen unter anderem: - sozial unwerte Tätigkeiten, z. B. Hellsehen, - Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft, - freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, - die Verwaltung eigenen Vermögens (soweit es sich nicht um eine im Handelsregister eingetragene Firma handelt).
DetailinformationenzuklappenGewerbe abmelden
Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern?
DetailinformationenzuklappenGewerbe anmelden
Wenn Sie ein Gewerbe beginnen, müssen Sie dieses bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung muss gleichzeitig mit dem Beginn des Gewerbes erfolgen.
DetailinformationenzuklappenErlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig Immobilien oder Darlehensverträge vermitteln möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis.
DetailinformationenzuklappenGewerbe ummelden
Sie möchten den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort verlegen, Ihr Name als Gewerbetreiber hat sich geändert oder Sie wollen künftig zusätzliche Waren oder Leistungen anbieten? In diesen und weiteren Fällen müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
DetailinformationenzuklappenMärkte der Stadt Rotenburg (Wümme)
Wochenmarkt Wochenmarkt am Mittwoch und Samstag jeder Woche auf dem Pferdemarkt. Dort sind nur Waren nach § 67 Abs. 1 Gewerbeordnung gestattet (sogenannter „grüner Markt“). Die Öffnungszeiten sind von 7 bis 12.30 Uhr. Anträge auf Zulassung zu den Wochenmärkten sind unter Angabe des Warenangebotes schriftlich an die Stadt zu stellen. Jahrmärkte Frühjahrsmarkt: Am Freitag, Samstag und Sonntag in der ersten vollen Woche nach dem 1. Mai Marktplatz: Lohmarkt und Birkenweg Öffnungszeit:...
DetailinformationenzuklappenReisegewerbekartenfreie Tätigkeit
Für bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe wird keine Reisegewerbekarte benötigt.
DetailinformationenzuklappenReisegewerbekartenfreie Tätigkeit Abmeldung
Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. Näheres erfahren Sie hier.
DetailinformationenzuklappenReisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
Nur wenige reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten müssen angezeigt werden. Bitte prüfen Sie vor Aufnahme einer reisegewerbekartenfreien Tätigkeit, ob Sie diese eventuell bei der zuständigen Stelle anzeigen müssen.
DetailinformationenzuklappenReisegewerbekartenfreie Tätigkeit ummelden
Nur wenige reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten müssen angezeigt werden. Bitte prüfen Sie vor Aufnahme einer reisegewerbekartenfreien Tätigkeit, ob Sie diese eventuell bei der zuständigen Stelle anzeigen müssen.
DetailinformationenzuklappenSonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
Das Anbieten von Waren (Feilbieten) und gastgewerblichen Tätigkeiten im Reisegewerbe sind von der Sonn- und Feiertagsruhe ausgenommen. Weitere Ausnahmen können beantragt werden.
DetailinformationenzuklappenSpielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
Wenn Sie als Aufsteller von Geldspielgeräten einen neuen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie eine Bestätigung für den Aufstellungsort zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
DetailinformationenzuklappenSondernutzung
Entsordungscontainer: Das Aufstellen von sogenannten Entsorgungscontainern im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Rotenburg (Wümme) - dazu gehören auch die Ortschaften Borchel, Mulmshorn, Unterstedt und Waffensen - stellt eine Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus da. Es handelt sich hierbei um eine erlaubnis-und gebührenpflichtige Sondernutzung. Informationsstände im öffentlichen Raum: Die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus, so z.B. das Aufstellen von...
DetailinformationenzuklappenSpielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung
DetailinformationenzuklappenSpielhallen Erlaubnis im Reisegewerbe beantragen
Wenn Sie im Reisegewerbe eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben möchten, benötigen Sie für den jeweiligen Ort eine Erlaubnis.  Stellen Sie einen formlosen Antrag auf eine Erlaubnis einer Spielhalle im Reisegewerbe  -Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort -Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse bei Wohnsitz in Deutschland: -Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis -Bescheinigung des...
DetailinformationenzuklappenUnterschriften: Beglaubigung
Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften dient der Identitätskontrolle. Die zuständige Stelle kann Unterschriften beglaubigen, wenn * das unterzeichnete Dokument
DetailinformationenzuklappenDokumente und Kopien: Beglaubigung
In vielen Bereichen des täglichen Lebens entsteht die Notwendigkeit, Dokumente oder Kopien, ebenso wie Abschriften oder Ausdrucke von Dokumenten beglaubigen zu lassen.
DetailinformationenzuklappenBrut- und Setzzeit ( Hundehaltung)
In der Brut-, Setz und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli müssen Hunde im Wald und in der freien Landschaft an der Leine geführt werden. Die Stadt Rotenburg (Wümme) als Forstordnungsbehörde überwacht diese Leinenpflicht. Zu der freien Landschaft gehören Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft. Hierzu zählen auch Brachflächen innerhalb bebauter Ortsteile. Bestandteil dieser Flächen sind auch die in ihnen befindlichen Wege und Gewässer. Schutz des Nachwuchses Im Frühling...
DetailinformationenzuklappenFundsachen
Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen.
DetailinformationenzuklappenHundehaltung Abmeldung
Wenn Sie Ihren Hund nicht mehr in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten, melden Sie ihn bei der zuständigen Stelle ab.
DetailinformationenzuklappenEinen Hund anmelden
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese siehteine Anmeldepfli
DetailinformationenzuklappenHundehaltung Prüfung Sachkunde der Besitzerin/des Besitzers
Hundehalterinnen/Hundehalter müssen ab dem 1. Juli 2013 den Nachweis der Sachkunde (Hundeführerschein) besitzen. Die Sachkundeprüfung kann bei der zuständigen Stelle abgelegt werden. Wer nachweislich innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei Jahre lang einen Hund ununterbrochen gehalten (oder für eine juristische Person betreut) hat, gilt durch Erfahrung als sachkundig. Ist der Hund auf den Namen einer Person zur Hundesteuer angemeldet oder lautet...
DetailinformationenzuklappenHundesteuer Festsetzung
Sie müssen Ihren Hund anmelden.
DetailinformationenzuklappenLärmbelästigung durch Nachbarn
Bäume und Sträucher, Abstände und Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: es gibt viele Anlässe, dass aus der nachbarlichen Gemei
DetailinformationenzuklappenMaßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Die zuständige Stelle ist befugt ihre rechtmäßigen Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem kommunalen Gebiet mit Zwang, d.h. unter Umständen mit Gewalt gegen Personen durchzusetzen. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist z.B. bei Verstößen gegen die nächtliche Ruhe , Gefahren durch gefährliche Hunde und sogenannte “ wilde Müllkippen “ betroffen.
DetailinformationenzuklappenAusnahmegenehmigung von der Einhaltung der Nachtruhe für Veranstaltungen: Erteilung
Die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist in Deutschland als Nachtruhezeit festgelegt. In dieser Zeit sind Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.   Dieses Verbot gilt jedoch nicht -für Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung einer Notlage sowie -für Anlagen, die aufgrund besonderer Genehmigungen betrieben werden und für Ernte- und Bestellungsarbeiten zwischen 5:00 Uhr und 6:00 Uhr sowie zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr. Veranstaltungen sind in der Regel...
DetailinformationenzuklappenOsterfeuer Genehmigung
Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.
DetailinformationenzuklappenErlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
Wenn Sie in Ihren Geschäftsräumen gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten oder für deren Veranstaltung Ihre Geschäftsräume zur Verfügung stellen möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis.
DetailinformationenzuklappenLotterien/ Losverkauf
Lotterien sind eine besondere Art des Glückspiels. Glücksspiel kann zur Spielsucht führen. Um dieser Gefährdung der Bevölkerung zu begegnen, hat der Gesetzgeber Regelungen getroffen. Ein Glücksspiel liegt immer dann vor, wenn bei einem Spiel die Entscheidung über den Gewinn überwiegend vom Zufall abhängt. Die Regelungen des GlüStV sind allerdings nur anwendbar, wenn das Spiel auch gegen Entgelt angeboten wird. Zu den Glücksspielen in diesem Sinne zählen u.a. die Lotterien mit dem Angebot der...
DetailinformationenzuklappenVeranstaltung: Anzeige
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
DetailinformationenzuklappenWanderlager anzeigen
Wenn Sie ein Wanderlager veranstalten und dieses öffentlich ankündigen möchten und die An- und Abreise der Teilnehmenden geschäftsmäßig durch Sie als Veranstalterin oder Veranstalter oder durch mit Ihnen zusammenwirkende Personen erfolgen soll, müssen Sie dies vorher anzeigen.
DetailinformationenzuklappenFeststellung des Wild- und Jagdschadens beantragen
Wird ein Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört oder einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk angegliedert ist, durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen beschädigt, so hat die Jagdgenossenschaft dem Geschädigten den Wildschaden zu ersetzen. Der aus der Genossenschaftskasse geleistete Ersatz ist von den einzelnen Jagdgenossen nach dem Verhältnis des Flächeninhalts ihrer beteiligten Grundstücke zu tragen. Hat der Jagdpächter den Ersatz des Wildschadens ganz oder...
DetailinformationenzuklappenLandwirtschaft: Wildschäden
Ersatzpflichtige Wildschäden sind durch bestimmte Wildarten (Schalenwild, Wildkaninchen und Fasane) verursachte Schäden an land-, forst- oder gärtnereiwirtschaftlichen
DetailinformationenzuklappenRattenbekämpfung
Die Gemeinde und die Personen, die die tatsächliche Gewalt über Grundstücke ausüben, sind zur Rattenbekämpfung verpflichtet. Melden Sie Rattenbefall dem Ordnungsamt Ihrer Kommune. Von dort aus wird eine Firma beauftragt, die die Bekämpfungsmaßnahmen durchführt. Rattenbefallsmeldungen sind an das Ordnungamt zu richten, mit der genauen Beschreibung der Befallsstellen.
DetailinformationenzuklappenFischereischein Ausstellung
Die Ausstellung eines Fischereischeins können Sie bei der unteren Fischereibehörde beantragen.
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