Brauchtumsfeuer/Osterfeuer - Anmeldung

Angaben zum Brauchtumsfeuer

Angaben zum Brauchtumsfeuer

Je Ortschaft nur ein Brauchtumsfeuer - Liste wird laufend aktualisiert
Tag des Osterfeuers*
Anzeigende/r

Anzeigende/r

Organisiert durch*
Telefonische Erreichbarkeit am Tag des Osterfeuers*
Hinweise zur möglichen Gaststättenanzeige

Hinweise zur möglichen Gaststättenanzeige

Sollten Sie während Ihrer Veranstaltung Getränke und/oder Speisen zum Ausschank bzw. zur Ausgabe anbieten wollen, muss hierzu eine Gaststättenanzeige erstattet werden. Hierzu finden Sie unter folgendem Link weitere Hinweise zur Anzeige.

Anzeige eines Gaststättengewerbes
Achtung: Link öffnet im selben Fenster, bereits eingetragene Angaben gehen verloren!

Hinweise zur Durchführung eines Brauchtumsfeuers

Hinweise zur Durchführung eines Brauchtumsfeuers

Bei der Vorbereitung und beim Abrennen der Feuer sind einige Punkte zu beachten:

Schon bei der Auswahl des Brennplatzes ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass dieser nicht in einem besonders schützenswerten Biotop liegt.
Moorige Untergründe sind als Feuerplatz ungeeignet, ebenso sind ausreichende Abstände zu baulichen Anlagen, Bäumen und Heideflächen einzuhalten.
Weiterhin ist die eindeutige Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes zu beachten. Darin wird das Abschneiden oder auf den Stock setzen von Bäumen, die außerhalb des Waldes und von gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, Gebüschen oder anderen Gehölzen vom 1. März bis zum 30. September verboten.
Diese Vorschrift dient insbesondere dem Schutz der Vogelwelt.
Die Reisigberge sollten erst kurz vor dem Abbrennen aufgeschichtet werden um zu vermeiden, dass Rotkehlchen, Goldammer und Zaunkönig mit dem Nestbau beginnen und dadurch eventuell Gelege zerstört werden.
Auch die unbefiederte Tierwelt sucht gerne Schutz unter den Gehölzbergen. Wenn das Brennmaterial für die Osterfeuer jetzt schon aufgeschichtet sein sollte, so ist dieses am Tag des Abbrennens nochmals vorsichtig umzuschichten, damit beim Abbrennen keine Tiere, die darin vielleicht schon Unterschlupf gesucht haben, verletzt oder getötet werden.

Verboten ist das Verbrennen von Abfällen aller Art wie zum Beispiel Sperrmüll, behandelten Hölzern, Autoreifen, Altöl und so weiter.

Das Feuer ist während des gesamten Abbrennens zu beaufsichtigen, die Verbrennungsrückstände müssen innerhalb weniger Tage ordnungsgemäß entsorgt werden. Im Sinne der Abfallvermeidung sollten die Organisatoren darauf achten, dass am Rande der Osterfeuer auf die Verwendung von Plastikbechern und Einweggeschirr verzichtet wird.

Sonstiges

Sonstiges

Kopie des ausgefüllten Formulars

Kopie des ausgefüllten Formulars

Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

*) Pflichtfelder