Rattenbekämpfung

Daten der meldenden Person

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Ort des Rattenbefalls

Ort des Rattenbefalls

Ist das o.g. Grundstück von dem Rattenbefall betroffen?*

Sollte die Stadt Rotenburg (Wümme) örtlich nicht zuständig sein, werden Sie von uns informiert und an die richtige Behörde verwiesen.

Sollten Sie nicht Eigentümer*in des befallenen Grundstückes sein, können weitere Maßnahmen erforderlich sein, bis der Rattenbefall selbst beseitigt wird.

Die Stadt Rotenburg (Wümme) hat eine Fachfirma mit der Beseitigung von Rattenbefällen beauftragt. Diese wird sich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen und alles weitere unternehmen, um die Situation unter Kontrolle zu bekommen.

Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

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