Urkundenanforderung

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Hinweise zur Urkundenanforderung

Berechtigt zur Anforderung von Urkunden aus dem Personenstandsregister ist die Person, auf die sich der Eintrag bezieht, der Ehegatte/Lebenspartner sowie Vorfahren (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) und Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel). Bei anderen Personen (z.B. Geschwister) ist ein rechtliches oder berechtigtes Interesse vom Standesamt zu prüfen. Hier sind ggf. noch weitere Unterlagen vorzulegen.

Die anfordernde Person muss über 16 Jahre alt sein.

Bei Rückfragen oder wenn Sie weitere Informationen benötigen nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder rufen uns an.

Gebühren:

Die Gebühren für die Ausstellung von Personenstandsurkunden sind vorab auf folgendes Konto der Stadtkasse Rotenburg zu überweisen:

IBAN: DE21 2415 1235 0026 1038 04

Verwendungszweck: AZ 32.3 Urkunde Vorname Nachname (Name der beurkundeten Person)

Bitte achten Sie darauf den Verwendungszweck wie oben mit anzugeben, da sonst der Zahlungseingang nicht zugeordnet werden kann.

Es fallen für jede erste Urkunde aus einem Personenstandseintrag Gebühren von 15,00 € an, für jede weitere Urkunde aus demselben Eintrag 7,50 €.

Persönliche Daten

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Datenschutz

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Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

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