Hinweise zur Urkundenanforderung
Berechtigt zur Anforderung von Urkunden aus dem Personenstandsregister ist die Person, auf die sich der Eintrag bezieht, der Ehegatte/Lebenspartner sowie Vorfahren (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) und Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel). Bei anderen Personen (z.B. Geschwister) ist ein rechtliches oder berechtigtes Interesse vom Standesamt zu prüfen. Hier sind ggf. noch weitere Unterlagen vorzulegen.
Die anfordernde Person muss über 16 Jahre alt sein.
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